Die Anlage 2 soll eine Hilfestellung beim Einsatz komplexer Methoden geben. Die hierbei interessierende Frage ist, welche Komponenten die jeweilige komplexe Methode enthält und inwieweit diese Komponenten mit den im Hauptteil der Methodenzuordnung aufgeführten Elementarmethoden übereinstimmen.
Die Standardkonformität einer komplexen Methode bezieht sich lediglich auf diejenigen methodischen Komponenten, die in der tabellarischen Gegenüberstellung in der rechten Seite der Tabelle angegeben sind. Es ist also nicht der Schluß zulässig, daß bei Einsatz einer komplexen Methode, die standardkonforme Komponenten besitzt, alle Forderungen der Methodenzuordnung pauschal erfüllt werden. Vielmehr sind die "leeren Stellen" in der tabellarischen Gegenüberstellung ein Hinweis darauf, daß hierfür zusätzlich, d. h. über die betreffende komplexe Methode hinaus, methodische Anforderungen erfüllt werden müssen.
In der Anlage 2 werden komplexe Methoden nach folgender Struktur erläutert:
Hierbei werden unter 1. die Komponenten der komplexen Methode aufgeführt und kurz erläutert.
Die tabellarische Gegenüberstellung, Abschnitt 2., stellt die Elementarmethoden den einzelnen methodischen Komponenten der jeweiligen komplexen Methode gegenüber. Es wird für jede methodische Komponente angegeben, ob sie die Festlegungen der betreffenden Elementarmethode vollständig erfüllt oder nur teilweise.
In Abschnitt 3. wird dann zu allen Komponenten, bei denen keine vollständige Abdeckung gemäß Abschnitt 2. erzielt wird, eine Erläuterung vorgenommen.
Zur Auswahl der komplexen Methoden:
Die acht untersuchten komplexen Methoden, die in der vorliegenden Fassung der Anlage 2 enthalten sind, umfassen die für den nationalen Projekteinsatz wichtigsten Methoden.
Im internationalen Umfeld sind darüberhinaus weitere komplexe Methoden bedeutsam. So wird im NATO-Umfeld der Einsatz von STRADIS propagiert; im Rahmen des EG-Projekts "EUROMETHOD" werden die folgenden Methoden betrachtet, die aus der jeweiligen Sicht der beteiligten Nationen als repräsentativ erachtet wurden:
Hiervon wurden IEM und SSADM auch in der vorliegenden Anlage 2 berücksichtigt.