Mit dem Entwicklungsstandard für IT-Systeme des Bundes (EStdIT) werden alle Tätigkeiten und Ergebnisse der Entwicklung und der Pflege- und Änderung von IT-Systemen geregelt. Diese Standardisierung erfolgt auf drei Ebenen:
Dieser Standard gilt als Ergänzung zum AU 220 als technische Richtlinie. Er wendet sich an den durchführenden Bereich mit dem Ziel, die Vielfalt der eingesetzten Methoden und Werkzeuge einzuschränken.
Er gilt für die Entwicklung von IT-Systemen in der Bundeswehr. Dazu zählen auch IT-Anteile in Systemen, unabhängig davon, ob Software im eigenen Bereich oder im Rahmen einer Auftragsvergabe durch die Industrie entwickelt wird.
Werden marktgängige Komponenten als Lösungskern bzw. als Systemlösungen verwendet, so sind diese als Fertigprodukte entsprechend den Regelungen des V-Modells zu behandeln.
Unterliegen Softwareprodukte nicht der Software-Pflege/-Änderung (SWPÄ) durch die Bundeswehr gemäß Erlaß BMVg-Org 1, Az 10-02-05 vom 17.05.1989 (VMBl 1989, S. 189) (z. B. marktgängige Standard-Anwendungssoftware), ist die Industrie insoweit nicht an den Entwicklungsstandard des Bundes gebunden. Dies gilt nicht bei Vorliegen besonderer sicherheitsrelevanter bzw. qualitativer Anforderungen. In genau diesem Fall sind die im AU 251 enthaltenen formalen Methoden anzuwenden, deren Einsatz bei weniger restriktiven Sicherheits- und Qualitätsforderungen nicht sinnvoll ist.
Für die in Entwicklung bzw. in Nutzung befindlichen IT-Vorhaben ist im Einzelfall zu entscheiden.
Auf der Grundlage des Standards und unter Berücksichtigung des jeweiligen IT-Umfeldes sind vom jeweils Zuständigen für die einzelne Systementwicklungs-/SWPÄ-Einrichtung der Bundeswehr Werkzeuge zu implementieren und in Softwareentwicklungsumgebungen (SEU) zusammenzufassen. Dabei ist darauf zu achten, daß die Funktionalen Werkzeuganforderungen erfüllt werden.
Bereits vorhandene Softwareentwicklungsumgebungen dieser Einrichtungen sind auf Dauer mit dem Standard in Einklang zu bringen.
Bei Auftragsvergabe und Nutzung Auftragnehmer-eigener Softwareentwicklungsumgebungen ist die Erfüllung der Funktionalen Werkzeuganforderungen nachzuweisen.
Bei der Anwendung dieser Regelungen sind folgende Standards zu beachten:
Die Veröffentlichungen des Entwicklungsstandards für IT-Systeme des Bundes erfolgen als Allgemeine Umdrucke:
Allgemeiner Umdruck Nr. 250 Vorgehensmodell
Teil 1: Regelungsteil
Teil 2: Behördenspezifische Ergänzungen
Teil 3: Handbuchsammlung
Allgemeiner Umdruck Nr. 251 Methodenzuordnung
Anlage 1: Erläuterungen
Anlage 2: Komplexe Methoden
Allgemeiner Umdruck Nr. 252 Funktionale Werkzeuganforderungen
(Standardisierter Kriterienkatalog)
Anlage 1: Erläuterungen
Die bei der Anwendung des V-Modells entstehenden technischen Ergebnisse gehen in die Stufenentscheidungen/Phasendokumente gemäß AU 220 ein. Der Zusammenhang zwischen V-Modell und AU 220 wird in Teil 2 YYBehördenspezifische ErgänzungenYY des Allgemeinen Umdrucks Nr. 250 erläutert.
IT-Anteile als integrierte Bestandteile eines Waffensystemes sind Teil des jeweiligen Vorhabens. Die Produkte, die für den IT-Anteil nach V-Modell erstellt werden, sind Bestandteile der Dokumentation des Gesamtvorhabens.
Die Allgemeinen Umdrucke sind Dienstvorschriften und als solche zu behandeln, zu vereinnahmen und nachzuweisen. Sie sind bei den Dienstvorschriftenstellen anzufordern. Ergänzungslieferungen halten den Inhalt auf dem aktuellen Stand.
Fachliche Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge sind auf beiliegendem Änderungsantrags-/Problemmeldungs-Formular an
BWB IT I 5
Postfach 7360
56057 Koblenz
zu schicken. Die weitere Bearbeitung erfolgt im Rahmen eines geregelten Änderungsverfahrens. Telefonische Rückfragen sind zu richten an BWB IT I 5.
Die in der Methodenzuordnung (Allgemeiner Umdruck Nr. 251) referenzierten Methodenbeschreibungen stehen über das Dokumentations- und Fachinformationszentrum der Bundeswehr (DOKFIZBw) zur Einsichtnahme zur Verfügung.